Wir haben im „Geek Nerd“ Fall gegen Tradebuzzer gewonnen!
Heute war endlich die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht in Berlin in unserem Abmahnfall wg. der Benutzung von „Geek Nerd“. Wir haben ja schon mehrfach darüber berichtet, dass wir vor knapp einem Jahr von der Firma „Trade Buzzer“ abgemahnt wurden, weil wir auf eBay Shirts mit der Überschrift „Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ verkauft haben. Die Firma „Trade Buzzer“ hat sich die Marke „Geek Nerd“ eingetragen und war nun der Meinung, uns die Benutzung dieser Begriffskombination verbieten zu können, obwohl wir natürlich schon lange vor der Eintragung unsere Shirts derartig beworben haben und obwohl natürlich die beiden Begriffe zumindest unter etwas jüngeren Menschen ganz normale Worte der deutschen Sprache sind. Der Geschäftsführer von „Trade Buzzer“ und sein Anwalt Herr Schröder sind bereits vorher schon im Abmahngeschäft aktiv gewesen, unter anderem in Bereichen wie Filesharing und Urheberrechtsverletzungen im Internet. In diesem und ähnlichen Fällen mit anderen Marken wie „Gamer“ oder auch „Sheldon Cooper“ hat Herr Schröder übrigens ca. 100 (!) Abmahnungen verschickt, wie er in einem anderen Verfahren vor Gericht zugegeben hat. Viele davon an kleine Selbständige, die nebenbei ein bisschen bei eBay verkaufen. In den uns bekannten Abmahnungen hat er dabei jeweils ca. 1500 EUR gefordert und ich möchte gar nicht wissen, wie viele das tatsächlich bezahlt haben…
Wir haben damals der Abmahnung widersprochen und natürlich nichts gezahlt, sondern es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Damals hat Herr Schröder tatsächlich gewonnen und es wurde uns verboten, unsere Shirts mit den Worten „Geek Nerd“ zu bewerben. Eine uns absolut unverständliche Entscheidung, die wir aber wohl oder übel befolgen mussten. Soviel nochmal zu dem, was bisher geschah. Alle Details könnt ihr natürlich auch nochmal in unseren vorherigen Blogbeiträgen dazu durchlesen.
Wir haben nach der verlorenen Instanz aber natürlich Berufung eingelegt und die Verhandlung dazu fand heute endlich statt. Inzwischen geht es dabei wirklich nicht mehr um Peanuts, die Anwalts- und Gerichtsgebühren haben sich auf ca 20.000 EUR summiert. Das zeigt übrigens natürlich auch, wie schwierig es als kleiner eBay-Händler ist, sich gegen so etwas zu wehren (weswegen wir da auch eine Unterstützungsgruppe gegründet haben, aber dazu habe ich ja in anderen Blogbeiträgen schon viel erzählt). Verhandelt wurde vor dem Kammergericht Berlin, das entspricht in anderen Bundesländern dem Oberlandesgericht. Das Berliner Kammergericht ist wirklich ein sehr schönes altes Gebäude, allerdings hatten wir leider nicht wirklich Zeit, es zu genießen, denn schließlich ging es heute wirklich um einiges…
Um es kurz zu machen: Wir haben gewonnen! Wir hatten das abgemahnte T-Shirt auf eBay damals ja mit „Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ in der Überschrift beworben und der Richter hat bereits zu Beginn der Verhandlung recht deutlich gemacht, dass er zumindest die Begriffe „Nerd“ und „Computerfreak“ kennt und auch wenn ihm scheinbar das Wort „Geek“ unbekannt war, meinte er, dass man sich die Bedeutung dieses Begriffs schon aus der räumlichen Nähe zu „Computerfreak“ und „Nerd“ denken könnte. Er sah dann auch keine sogenannte markenmäßige Benutzung des Begriffs. Umgangssprachlich formuliert: Der Richter hält es für unwahrscheinlich, dass potentielle Käufer bei einem mit „Computerfreak Geek Nerd T-Shirt“ beworbenen Artikel denken, dass dieses von dem Hersteller „Geek Nerd“ kommt. Der Anwalt von Trade Buzzer, Herr Schröder aus Kiel, hat dann noch versucht, ein paar Argumente zu bringen, die aber meiner Meinung nach nur auf irgendwelche rechtlichen Spitzfindigkeiten abzielten und den Richter ziemlich eindeutig nicht überzeugt haben. Der Richter fragte Herrn Schröder sogar, ob er nicht vielleicht noch schnell aufgeben wolle, dann könne er immerhin noch 900 EUR sparen, aber darauf hatte Herr Schröder keine Lust, offenbar war es ihm 900 EUR wert, nochmal schriftlich vom Richter zu hören, dass er verloren hat :D
Die Sache war da eigentlich schon erledigt, aber ich fand es trotzdem sehr schade, dass der Richter kein Wort zur unserer Meinung nach rechtsmissbräuchlichen Vorgehensweise von „Trade Buzzer“ gesagt hat. Es steckt ja einfach mehr dahinter als nur ein Unternehmen, dass vielleicht ein wenig zu weit gegangen ist mit einem eigentlich legitimen Anspruch… Ich wies den Richter also noch einmal darauf hin, dass Trade Buzzer 100 Abmahnungen in dieser Sache ausgesprochen hat und ich das für rechtsmissbräuchlich halte, aber der Richter meinte dazu, dass dies keine Rolle spiele, da die Abmahnung nunmal auch so bereits ohne Grundlage war.
Wie geht es jetzt weiter? Erstmal freuen wir uns natürlich gebührend, immerhin haben wir gerade 20.000 EUR gespart, hoffentlich einer ganzen Reihe kleiner Unternehmen geholfen (denn dadurch das Trade Buzzer jetzt erstmals in der zweiten Instanz verloren hat, wird es deutlich schwieriger für sie, mit der Masche weiterzumachen) und damit dem Abmahn-Wahnsinn ein wenig Einhalt geboten. Vielen Dank auch an alle, die uns nach unserem ersten euphorischen Tweet nach der Verhandlung gratuliert haben:
Ganz vorbei ist der Spuk aber evtl. noch nicht: Es gibt noch die Chance für Trade Buzzer, vor den Bundesgerichtshof zu gehen. Das wäre dann wirklich richtig richtig teuer und leider besteht immer die Chance, dass wir selbst wenn wir gewinnen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, denn Trade Buzzer könnte dann eventuell Insolvenz anmelden und wir müssten unseren Anwalt am Ende selbst zahlen. Außerdem waren die beiden bisherigen Gerichtsverhandlungen nur das Eilverfahren, in dem weniger gründlich geprüft wird, parallel ist bereits das sogenannte Hauptsacheverfahren anhängig, dass nochmal genauso viel kosten kann, wenn Trade Buzzer dort noch weitermachen will (natürlich hat aber das Eilverfahren durchaus eine Wirkung auf die Richter, die im Hauptsacheverfahren entscheiden, evtl. sind es sogar die gleichen). Insofern: Ganz vorbei ist es noch nicht, aber wir haben eine sehr wichtige Schlacht gewonnen. Parallel können wir auch auf jeden Fall jetzt schonmal die uns bisher entstandenen Anwaltskosten einklagen, was wir natürlich sofort tun werden, zur Not sogar bei dem Geschäftsführer von Trade Buzzer persönlich (den gegnerischen Anwalt kann man leider nur sehr sehr schwer haftbar machen, der kann sich immer darauf zurückziehen, ja nur der Anwalt zu sein).
Vielen Dank auch an unsere Anwälte Herrn Dauskardt und Herrn Bystry von den ab&d Rechtsanwälten, die uns wie immer perfekt vertreten haben :)